Beraten
Unabhängig und individuell.
Warum Beratung?
Einzelne Sanierungsschritte müssen zueinander passen. Jeder Schritt muss so ausgeführt werden, dass er nicht den nächsten Schritt blockiert.
Hierzu bedarf es konkreter Ausführungsvorgaben für das Handwerk und die Einhaltung von energetischen Rahmenbedingungen. Nur dann profitieren Sie von der umfangreichen Bundesförderung und in Zukunft von einem hochwertigen, energieeffizienten Gebäude.
Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan halten Sie nach der Energieberatung ein Dokument in Ihren Händen, dass Sie Schritt für Schritt durch die Modernisierung Ihrer Immobilie leitet und begleitet.
Ablauf der Energieberatung
Schritt 1 | Vorbereitung
Nutzen Sie bitte die Erstanfrage und beauftragen uns mit einer Energieberatung für Ihr Gebäude. Dann erhalten Sie eine qualitativ hochwertige Beratung, welche individuell auf Sie und Ihre Anforderungen zugeschnitten ist.
Vor dem ersten Termin lassen Sie uns bitte alle verfügbaren Unterlagen wie Pläne, Baubeschreibungen, Wärmeschutznachweis oder auch vorhandene Fotos vom Bau oder einer bereits erfolgten Sanierung vorab digital zukommen. Sind keine Unterlagen vorhanden, fragen Sie bitte in den Archiven Ihres zuständigen Bauamts nach (untere Baubehörde). Weiterhin suchen Sie bitte die letzten drei Rechnungen Ihres Energieversorgers (Strom und Heizung) heraus. Wenn gar nichts vorhanden ist, werden wir mit verschiedenen Tests eine möglichst genaue Schätzung vornehmen.
Schritt 2 | Bestandsaufnahme
Ziel des ersten Vor-Ort-Termins ist eine möglichst exakte Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes im derzeitigen Zustand.
Hierbei wird Zutritt in sämtliche Räume erbeten. Wir nehmen Maße, machen Fotos, je nach Jahreszeit Thermographieaufnahmen und eine Wärmedurchgangsmessung (U-Wert-Messung) an einer repräsentativen Wand, begutachten Dach, Fenster und Anlagentechnik und wir schauen gemeinsam über vorhandene Unterlagen.
Weiterhin sprechen wir über Ihre konkreten Sanierungswünsche.
Schritt 3 | Maßnahmenplanung
Nach der Bestandsaufnahme berechnen wir die energetischen Kennwerte Ihres Gebäudes und entwickeln Sanierungsmaßnahmen im Einklang mit Ihren Wünschen und den Förderrichtlinien. Mit all diesen möglichen Maßnahmen im Gepäck verabreden wir uns zu einem zweiten Termin, an dem wir gemeinsam entscheiden, welche dieser Maßnahmen wann und wie umgesetzt werden. Hierbei richten wir uns nach Ihren Vorstellungen – Sie sollen sich später mit Ihrem Beratungsbericht identifizieren können.
Schritt 4 | Berichtsübergabe
Mit der Konkretisierung aus der Maßnahmenplanung erstellen wir nun den Bericht. Dieser stellt für Sie einen Sanierungsfahrplan für die nächsten 15 Jahre dar. Er beschreibt die einzelnen Maßnahmen bis hin zum Ziel eines Effizienzhauses, gibt Empfehlungen und Tipps zur Umsetzung und enthält auch eine Kostenschätzung.
Den Bericht werden wir Ihnen persönlich vorstellen und Ihnen eine Druckversion sowie eine Digitalversion überlassen. Bei Wohngebäuden hat er die Form eines iSFP (individueller Sanierungsfahrplan), um Ihnen auch den iSFP-Förderbonus zu sichern. Bei Nichtwohngebäuden hat er die Form eines Energieberatungsberichts.
Nach der Energieberatung
Sollten Sie sich nach der Energieberatung zur Umsetzung der ersten Maßnahme entscheiden, freuen wir uns, Sie auch bei der Sanierung begleiten zu dürfen.
Stimmt der Komfort?
Eine energetische Sanierung senkt Ihren Energieverbrauch bei gleichzeitiger Steigerung des Wohnkomforts. Die Raumtemperaturen werden gleichmäßiger, Zuglufterscheinungen oder kalte Ecken sind Vergangenheit. Ein Lüftungskonzept schlägt eine Lösung für qualitativ hochwertige Atemluft im Innenraum vor, weiterhin fördert die Lüftung Feuchtigkeit und Gerüche nach draußen.
Ein energieeffizientes Gebäude öffnet Ihnen die Tür zu erneuerbaren Energien. Bei geringem Bedarf decken Sie Ihren Verbrauch mit Sonnenkraft oder Umweltwärme.
FAQ
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Dazu gehören Bochum, Ennepetal, Gevelsberg, Hagen, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter und Witten.
Wenn ich mich beraten lasse, muss ich dann auch sanieren?
Nein. Alle Maßnahmen sind Vorschläge. Sie sind zu keiner Umsetzung verpflichtet.
Wir freuen uns dennoch, wenn Sie sich für die Umsetzung einer Maßnahme aus dem Bericht entscheiden. Gerne stehen wir Ihnen dann für eine Baubegleitung zur Verfügung.
Können vorgeschlagene Maßnahmen nachträglich verändert werden?
Natürlich. Anpassungen an den Vorschlägen werden dann im Rahmen der Umsetzung eingeplant.
Änderungen müssen allerdings stets gleichwertig oder besser zu den ursprünglich geplanten Maßnahmen sein, um den iSFP-Förderbonus nicht zu gefährden. Außerdem wird nur mit den zusätzlichen 5% iSFP-Bonus gefördert, was auch tatsächlich im Bericht steht.
Kann ich einen Energieverbrauchsausweis erhalten?
Einen Verbrauchsausweis können Sie über → dieses Formular online beantragen.
Kann ich einen Energiebedarfsausweis erhalten?
Nach einer Energieberatung können wir Ihnen einen Bedarfsausweis günstig erstellen.
Im Rahmen der Baubegleitung zum Effizienzhaus ist ein Bedarfsausweis in unseren Leistungen enthalten.
Einzelne Bedarfsausweise abseits von Energieberatung bzw. Baubegleitung zum Effizienzhaus stellen wir derzeit nicht aus.
Fangen wir an?
Senden Sie uns doch die ausgefüllte Erstanfrage zu.
Ab da an gehen wir Schritt für Schritt der Zukunft entgegen.